Platten­beklei­dung von Kanälen und Schacht­wänden

Tragende Stahlkonstruktionen müssen mit feuerbeständigen Schutzplatten ummantelt werden. Die erforderliche Plattenstärke richtet sich dabei nach der verlangten Feuerwiderstandsdauer, die von 30 bis zu 120 Minuten reichen kann. Auch tragende Holzelemente können mit Brandschutzplatten versehen werden, um die Feuerwiderstandsklassen F30 bis F90 zu erreichen.

Solche Brandschutzverkleidungen sind von großer Bedeutung sowohl für präventive Schutzmaßnahmen als auch für den aktiven Brandschutz. Dank der erhöhten Feuerwiderstandsdauer bleibt im Brandfall mehr Zeit für die Evakuierung von Menschen und Tieren und für die effiziente Durchführung von Löscharbeiten.

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